Kein Anspruch auf Krankengeld für neue Mitarbeiter
Worum geht es?
Erkrankt ein neu eingestellter Arbeitnehmer innerhalb der ersten 28 Tage nach Aufnahme der Arbeit, so hat er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber. Dieser Zeitraum wird „Wartefrist“ oder „Wartetage“ genannt. Die Frist beginnt nicht mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages, sondern mit dem tatsächlichen Eintritt ins Unternehmen die Firma.
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung gewährt den Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht erstmals nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Ist der erkrankte Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und hat er die Beschäftigung bereits aufgenommen, so erhält er stattdessen Krankengeld von seiner Krankenkasse.
Was ist zu tun?
Sie haben keine weiteren Meldungen an die Krankenkasse zu veranlassen. Erst nach einer Unterbrechungsdauer von einem Monat ist eine Meldung notwendig.
Eine Entgeltbescheinigung ist nicht zu erstellen, da ja noch kein Arbeitslohn vorliegt, den man bescheinigen könnte.
Ein Hinweis an Ihren neuen Arbeitnehmer, sich bei seiner Krankenkasse zu melden, ist sinnvoll.
§§44 Abs.1, 49 Abs.1 Nr.1 SGBV;§3 Abs.3 EFZG;§§186 ff. BGB.